Moin, Leute!
Da ich nicht mehr aktiv Roller fahre (bin aufs Mopped umgestiegen), wird auch an dieser Seite nix mehr gemacht, bzw ich habe keine Einsicht mehr in aktuelle Rollerzeitschriften. Trotzdem nehme ich sie nicht aus dem Netz, da allgemeine Themen, wie richtige Kleidung, Reifen, Zubehör, etc ja immer interessant sind und aktuelle Tests von Motorraedern (ist auch hin u wieder n Roller dabei), Handschuhen, Kleidung, Zubehör etc auf meinen Moppedseiten zu finden sind



Apropos Reifen:

Da Reifen ja auch einem gewissen Alterungsprozeß unterliegen, sollte man sich keinen sogenannten "Ladenhüter" andrehen lassen, auch wenn´s n´paar Mark (Euro) günstiger iss, oder gerade das supergünstige Sonderangebot wahrnehmen, da der Reifen ein Auslaufmodell ist, und u.U.schon seit ewigen Zeiten im Laden Rum hängt;
von so nem bißchen Gummi hängt einfach zu viel ab; und außerdem verrät er dir auch noch, wie alt er iss. (äähh, iss doch alles längst bekannt) hoer ich jetzt irgend jemand sagen; macht nix, überspring´s einfach; vielleicht interessiert sich doch jemand dafür! Auf der Flanke ist das Herstellungsdatum sowie die Reifenkennzeichnung zu ersehen.

 
Nehmen wir z.B mal den Hinterreifen von meinem roten Moeppel der Größe 

150/80-15 70 V


   150 ----- gibt die Reifenbreite in mm an
    80 ----- ist das Querschnittverhältnis in %
    15 ----- iss der Felgendurchmesser
    70 ----- Kennzahl fuer die Tragfähigkeit wobei 52=200 kg entspricht und bis einschl. 58 die Tragfähigkeit um jeweils 6 kg erhöht wird; unregelmäßig geht´s weiter!
     V -----Kennung fuer die Geschwindigkeit.
 J bis U entspricht also 100 bis 200 km/h, wobei O nicht vergeben iss, H für 210 km/h und V für 240 km/h steht.
    TL -----Tubeless/ bzw TT -----Tubetype

Das Herstellungsdatum ist aus einer 4 stelligen separaten Zahl hinter der DOT Kennzeichnung zu erkennen. 4502 = 45 Kalenderwoche; 02= (letzte Stellen des Herstellungsjahres)

b e t r i f f t:   R e i f e n f r e i g a b e
Im Zuge der Harmonisierung des EU-Rechtes gab das Bundesverkehrsministerium seinen Alleingang in Puncto Reifenbindung auf:
Es dürfen jetzt alle Reifen der in den Papieren angegebenen Größe aufgezogen werden; wobei lediglich eine Unbedenklichkeits-Bescheinigung des Reifenherstellers benötigt wird.

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